Urlaub in Deutschland – Das neue Abenteuer !

Corona verändert unsere Reiseplanung ! In den letzten Jahren sprintete die Reisebranche von Rekord zu Rekord. Kein Ziel war zu exotisch, kein Land zu weit entfernt. Mit passenden „Versicherungsprodukten“ war man hinreichend abgesichert. Auch im schlimmsten Fall konnte man sich auf einen gut organisierten Rücktransport nach Deutschland verlassen.
Doch die Erwartungen haben sich – zumindest für dieses vor uns liegende Jahr – geändert.

Hat der urbane, weltgewandte Reisende bisher das eigene Land als spießig oder langweilig betrachtet, richtet sich nun sein Blick auf „exotische Ziele“ wie die „Mecklenburgische Seenplatte“ als Eldorado für Wassersport, die „Hocheifel“ als abenteuerliches Ziel für Outdoorabenteuer, „Oberstdorf“ als Basislager für Hochgebirgstouren, oder gar die „Mosel“ als lohnendes Ziel für erlebnisreiche Fahrradtouren.

Keine weite und anstrengende Anreise, man bleibt im „Lande“ und muss auch nicht an eine, für das Ausland selbstverständliche, Reiseversicherung denken !… Hier sollte der verantwortungsbewusste Reiseplaner aber noch einmal nachdenken, wofür eine Reiseversicherung eigentlich gut ist !

Zum Einen die „Reise-Rücktrittkostenversicherung“. – Möglichst mit „Corona-Zusatzschutz“ – Diese zahlt die Stornokosten, wenn vor Reiseantritt eine Krankheit oder sonstiges Unglück den Reisebeginn verhindert. Hier spielt es keine Rolle, ob man in Deutschland oder im Ausland gebucht hat !

Die „Reise-Abbruchversicherung“ erstattet den Reisepreis zurück und bezahlt die entstandenen Mehrkosten für eine unplanmäßige Rückreise, sollte während des Urlaubs ein Notfall eintreten und die Reise vorzeitig beendet werden muss.

Speziell für Reisen innerhalb Deutschlands wurde ein Tarif entwickelt, welcher auch im Krankheitsfall hilft, unkalkulierbare Kosten einzusparen. Bei dieser „Reisekrankenversicherung“ sind auch kurzfristige Aufenthalte im angrenzenden Ausland mitversichert, aber wichtiger ist noch, dass ein Krankenrücktransport an den Heimatort bezahlt wird, welche durch die gesetzliche Krankenversicherung niemals ersetzt wird.

Um alle genannten Risiken bei Deutschlandreisen abzusichern und auch gleich noch ein paar nützliche Zugaben wie „ Hilfe bei Fahrradpannen“ oder „Autoreiseschutzbrief“ zu erhalten, bieten die Versicherungsunternehmen auf die Ansprüche von Deutschlandreisen abgestimmte Pakete an, welche bei angepassten Prämien wahlweise gebuchte „Reisearrangements“ oder „selbst gebuchte Reiseleistungen“ in Deutschland absichern.

Ist man sich bei der Auswahl nicht ganz sicher, hilft die „sachkundige Beratung eines Fachmanns“ weiter.

Reiseplanung und Coronaschutz ?!

Viele von uns können die Zeit nach der „Pandemie“ kaum erwarten und planen bereits zukünftige Reisen im zweiten Halbjahr 2021. Doch wie sieht es aus mit der „Coronasicherheit“ ?

Befeuert wird diese Planung durch unzählige Angebote von Reiseveranstaltern, welche mit tollen Angeboten und großzügigen Stornierungs- und Umbuchungsbedingungen werben.
Diese kulanten Regelungen sollen angesichts der Unwägbarkeiten der Pandemie mehr Sicherheit und Flexibilität für uns Verbraucher bieten!

Aber wie sieht es mit den persönlichen Risiken aus, welche diese Regelungen nicht abdecken ? Sei es eine Krankheit, Unfall, ein Arbeitsplatzverlust vom Reisenden selber oder seiner Familie ? Oder wer zahlt die Stornokosten, wenn man persönlich an Corona erkrankt oder sich in Quarantäne begeben muss ?
In all diesen Fällen ist es wichtig, eine geeignete Reiseversicherung abgeschlossen zu haben !

Lassen Sie uns erst einmal betrachten, welche versicherten Gründe eine herkömmliche „Reise-Rücktrittskosten- und Abbruchversicherung“ abdeckt:
Die wichtigsten Gründe wären „unerwartet schwere Erkrankung“, „Tod“oder „Unfallverletzung“, „Schwangerschaft“ , „Arbeitslosigkeit“, etc. abhängig vom gewählten Versicherer.
All diese Gründe setzen also voraus, dass der Reisende (oder Risikopersonen) aus körperlichen Gründen gehindert wird, an der Reise teilzunehmen.

Was ist aber, wenn die Reise aus Gründen einer angeordneten Quaratäne nicht angetreten werden kann oder wenn am Flughafen, Bus oder sonstigem Transportmittel die Mitreise auf Grund eines Corona-VERDACHTS abgeleht wird? Ebenso muss eine Reise abgebrochen werden, wenn bei Ankunft in der Unterkunft das Betreten vom Betreiber untersagt wird, weil eine Coronaerkrankung (aus welchem Grund auch immer) vermutet wird !
In all diesen Fällen kann hier der Corona-Zusatzschutz helfen zumindest den finanziellen Schaden zu begrenzen und die Zusatzkosten einer gegebenenfalls notwendigen außerplanmäßigen Rückreise zu übernehmen.

Wichtig ist also bei der Planung der nächsten Reisen nicht nur zu überprüfen, ob Storno- und Kulanzregelungen des vermeintlich günstigen Anbieters auch für alle Reisen gelten, sondern auch, gerade bei der momentan noch unübersichtlichen Lage, auf eine ausreichende Reise-Rücktrittskosten- und Reise-Abbruchversicherung zu achten und diese möglichst auch mit einem leistungsfähigen „Corona-Zusatzschutz“ abzusichern !

Selbstverständlich ist bei Auslandsreisen darauf zu achten, dass eine ausreichende Auslandsreise-Krankenversicherung abgeschlossen wurde.
Diese ist auch im europäischen Ausland dringend erforderlich, da auch die bestehenden Sozialversicherungsabkommen keinen ausreichenden Schutz gewärleisten und der extrem teure Rücktransport nach Deutschland niemals von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen wird.

Reiseplanung trotz Corona ?

Coro­na­virus – in welchen Fällen leistet die Reise­ver­si­che­rung?

Wer sich nach langem „Lockdown“ wieder Gedanken macht, seinen nächsten Urlaub zu planen, sollte dabei nicht das wichtige Thema „Reiseversicherung“ vergessen !
In aller Munde sind ja zur Zeit die Einschränkungen, welche uns das unselige „Corona Virus“ beschehrt hat.

Zunächst einmal die Begriffsbestimmung. Die WHO hat das neuartige Virus SARS-CoV-2 getauft. Die daraus entstehende Infektion nennt sich COVID-19

Um sich gegen die entstehenden Risiken einer notwendigen Reisestornierung aufgrund von „Corona“ abzusichern, sind einige Dinge zu berücksichtigen.
Zum einen ist zu klären, ob die ins Auge gefasste Reiseversicherung bei einer Covid-19 Erkrankung überhaupt zahlt.
Einige Reiseversicherungen schließen eine Erstattung der Stornokosten aufgrund einer Pandemieklausel völlig aus. (sich weit ausbreitende, ganze Landstriche, Länder erfassende Seuche; Epidemie großen Ausmaßes)

Eine Reise-Rücktrittskosten- und Abbruchversicherung sollte also bei einem Versicherer gewählt werden, der keine solche Klausel in seinen Bedingungen stehen hat.
Mit einer entsprechenden Versicherung ist man nun also gegen die Folgen einer persönlichen Erkrankung abgesichert. (Zu beachten sind hierbei auch die Risikopersonen )
In Zeiten von Corona ist es aber leider mit dieser Absicherung nicht getan. Schaut man sich die Versicherungsbedingungen der Versicherungsgesellschaften einmal genauer an, stellt am fest, dass nur die tatsächliche Erkrankung versichert ist !
Was ist aber mit angeordneten Quarantäne-Maßnahmen oder den Möglichkeiten einer Abweisung am Hotel oder Transportunternehmen aufgrund eines Corona Verdachts ?
In diesen Fällen zahlt die Reise-Rücktrittskosten- und Abbruchversicherung keine Stornokosten, da ja keine persönliche Erkrankung vorliegt !
Für diese Fälle , haben einige Reiseversicherungsgesellschaften Abhilfe geschaffen, in dem sie den Tarif „Corona-Zusatzschutz“ anbieten.
Hier ist aber das Wort „Zusatzschutz“ zu beachten. Um den Tarif abschließen zu können, MUSS vorher eine normale Reise-Rücktrittskosten- und Abbruchversicherung abgeschlossen sein.
Um bei diesem Tarif nicht auf „dubiose“ Angebote reinzufallen, ist es wichtig, die Mindest- Leistungsanforderungen eines solchen Zusatztarifs zu kennen.
Ein versichertes Ereignis sollte vorliegen, wenn bei Ihnen oder bei einer Risikoperson ein Verdacht auf eine Infektion oder eine Infektion mit dem Coronavirus vorliegt und aus diesem Grund eine häusliche Quarantäne infolge einer behördlichen Maßnahme oder einer Anordnung z.B. durch einen Arzt aufgrund einer gesetzlichen Verordnung oder Gesetz erforderlich wird, oder wenn am Tag des Reisebeginns die Beförderung oder das Betreten des gebuchten Mietobjekts verweigert wird.
Wichtig ist auch, dass der Selbstbehalt (also die Summe, welche nicht von der Versicherung erstattet wird) so niedrig wie möglich, am besten ohne Eigenbeteiligung ausfällt.

Es ist also eine Menge zu beachten, um den kommenden Urlaub nicht nur gegen die „normalen Gründe“ einer Reisestornierung , sondern auch die diesjährige Gefahr durch „Corona“ abzusichern. Sicher ist es dabei auch hilfreich, sich auf sachkundige Beratung zu verlassen.

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