
Viele von uns können die Zeit nach der „Pandemie“ kaum erwarten und planen bereits zukünftige Reisen im zweiten Halbjahr 2021. Doch wie sieht es aus mit der „Coronasicherheit“ ?
Befeuert wird diese Planung durch unzählige Angebote von Reiseveranstaltern, welche mit tollen Angeboten und großzügigen Stornierungs- und Umbuchungsbedingungen werben.
Diese kulanten Regelungen sollen angesichts der Unwägbarkeiten der Pandemie mehr Sicherheit und Flexibilität für uns Verbraucher bieten!
Aber wie sieht es mit den persönlichen Risiken aus, welche diese Regelungen nicht abdecken ? Sei es eine Krankheit, Unfall, ein Arbeitsplatzverlust vom Reisenden selber oder seiner Familie ? Oder wer zahlt die Stornokosten, wenn man persönlich an Corona erkrankt oder sich in Quarantäne begeben muss ?
In all diesen Fällen ist es wichtig, eine geeignete Reiseversicherung abgeschlossen zu haben !
Lassen Sie uns erst einmal betrachten, welche versicherten Gründe eine herkömmliche „Reise-Rücktrittskosten- und Abbruchversicherung“ abdeckt:
Die wichtigsten Gründe wären „unerwartet schwere Erkrankung“, „Tod“oder „Unfallverletzung“, „Schwangerschaft“ , „Arbeitslosigkeit“, etc. abhängig vom gewählten Versicherer.
All diese Gründe setzen also voraus, dass der Reisende (oder Risikopersonen) aus körperlichen Gründen gehindert wird, an der Reise teilzunehmen.
Was ist aber, wenn die Reise aus Gründen einer angeordneten Quaratäne nicht angetreten werden kann oder wenn am Flughafen, Bus oder sonstigem Transportmittel die Mitreise auf Grund eines Corona-VERDACHTS abgeleht wird? Ebenso muss eine Reise abgebrochen werden, wenn bei Ankunft in der Unterkunft das Betreten vom Betreiber untersagt wird, weil eine Coronaerkrankung (aus welchem Grund auch immer) vermutet wird !
In all diesen Fällen kann hier der Corona-Zusatzschutz helfen zumindest den finanziellen Schaden zu begrenzen und die Zusatzkosten einer gegebenenfalls notwendigen außerplanmäßigen Rückreise zu übernehmen.
Wichtig ist also bei der Planung der nächsten Reisen nicht nur zu überprüfen, ob Storno- und Kulanzregelungen des vermeintlich günstigen Anbieters auch für alle Reisen gelten, sondern auch, gerade bei der momentan noch unübersichtlichen Lage, auf eine ausreichende Reise-Rücktrittskosten- und Reise-Abbruchversicherung zu achten und diese möglichst auch mit einem leistungsfähigen „Corona-Zusatzschutz“ abzusichern !
Selbstverständlich ist bei Auslandsreisen darauf zu achten, dass eine ausreichende Auslandsreise-Krankenversicherung abgeschlossen wurde.
Diese ist auch im europäischen Ausland dringend erforderlich, da auch die bestehenden Sozialversicherungsabkommen keinen ausreichenden Schutz gewärleisten und der extrem teure Rücktransport nach Deutschland niemals von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen wird.