Ihre Planungen für das Studium im Ausland schreiten voran… Ein wichtiges Thema ist dabei auch die Krankenversicherung.
Im Ausland sind Sie nicht mehr, wie gewohnt, durch Ihre deutsche Krankenversicherung geschützt!
Auch das Land in welchem sich Ihre Gast-Uni befindet spielt eine Rolle. „Erasmus-Student“, Studium im „EU-Ausland“ oder Studium im „Nicht-EU-Ausland“… alle diese Kriterien sollten bei der Wahl einer passenden Auslands-Krankenversicherung eine Rolle spielen.
Nachstehend möchte ich auf diese Punkte näher eingehen und auch einige Kriterien auflisten nach denen man sich eine passende Krankenversicherung aussuchen sollte.
Als „Erasmus“-Student im EU-Ausland
Als Erasmus-Student hat man Anspruch auf Verbleib in der gesetzlichen deutschen Krankenkasse. Aber Achtung !!! In dieser Zeit besteht nur Anspruch auf Leistungen wie sie in der gesetzlichen Krankenkasse des jeweiligen Landes in dem sich die Gast-Uni befindet erbracht werden!
Das kann deutliche Einschränkungen zu den bisher gewohnten Leistungen der deutschen Krankenversicherung bedeuten. Ein Rücktransport nach Deutschland ist sowieso grundsätzlich nicht versichert.
Auch die Kostenerstattung für evtl. verauslagte Kosten kann u.U. problematisch werden.
Erkundigen Sie sich deshalb nach der Möglichkeit eine private Krankenversicherung für Studenten abzuschließen.
Student im EU-Ausland (ohne Erasmus)
Wer auf „eigene Faust“ im EU-Ausland studiert, muss damit rechnen aus der gesetzlichen Krankenkasse herauszufallen. (Nähere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse)
Hier ist es zwingend notwendig nach einer privaten Krankenversicherung für Studenten im Ausland Ausschau zu halten.
Studium im „Nicht EU-Ausland“
Da im „Nicht-EU-Ausland“ die gesetzliche Krankenkasse in der Regel keine Leistungen erbringt, ist es unabdingbar einen ausreichenden privaten Krankenversicherungsschutz abzuschließen.
Da einige Universitäten spezielle Anforderungen an die Krankenversicherung ihrer Studenten stellen (ggf. Anforderungsprofil rechtzeitig von der Uni anfordern) sollte vor Abschluss eines Tarifs der deutsche Versicherer den geforderten Leistungsumfang schriftlich bestätigen!
Ein Vergleich der Angebote lohnt sich. Doch auf welche Kriterien sollte man achten ?
- Keine Obergrenze bei Kostenerstattung für medizinische Leistungen.
- Erstattung ohne Selbstbehalt.
- Mehrere Tarifvarianten wählbar um einen individuellen Schutz zu erreichen.
- Notrufnummer einer internationalen Notrufzentrale verfügbar.
- Einfache Erreichbarkeit aus dem Ausland.
- Verlängerung aus dem Ausland möglich.
- Kostenfreie Stornierungsmöglichkeit bei frühzeitiger Rückkehr.
- Bei Heimaturlaub Kostenübernahme auch in Deutschland.
- Zusatzbausteine wie „Gepäck-, Haftpflicht- oder Unfallversicherung bei Bedarf mit zubuchbar.
- Individuelle Beratung durch erfahrenen Mitarbeiter, nicht nur Onlineabschluss möglich.
Es sind also viele Kriterien zu beachten. Seit vielen Jahren bewährt und auch von „Stiftung Warentest“ mit der Note 1,2 bewertet (Ausgabe 9/13) ist der Tarif „Young Travel-Outgoing“ Young-Travel outgoing