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„AU PAIR“ – Vorteile für alle Beteiligten
Übersetzt aus dem französichen bedeutet „Au Pair“ – Auf Gegenseitigkeit“.
Ein Aufenthalt als Au Pair verlangt also sowohl von den Gasteltern sowie auch vom Au pair-Jungen oder Mädchen ein gegenseitiges Geben und Nehmen.
Als Familienmitglied auf Zeit ist man 6 bis 12 Monate im Haushalt aufgenommen und kann so Sprache und Kultur des Gastlandes kennenlernen.
Dafür wird erwartet seiner Gastfamilie bei der Kinderbetreuung und im Haushalt mitzuhelfen.
Diese Mithilfe beträgt ca. 25 -35 Stunden pro Woche. Dafür erhält man neben freier Kost und Logis ein Taschengeld, weolches je nach Gastland variert. Anfallenbde Aufgaben werden jeweis abgesprochen, grundsätzlich gibt es jedoch mindestens einen freien Tag pro Woche Grundvoraussetzunge für ein Au pair sind auf jeden Fall ausreichende Sprachkenntisse, Erfahrungen in der Kinderbetreuung und ein Alter (je nach Gastland) zwischen 18 und 30 Jahren.
Rechte und Pflichten
Keine Angestellte sondern „Familienmitglied“
Die Aufgaben in der Gastfamilie sind vielfälltig. Vor allem gehören die Aufsicht und Betreuung der Kinder dazu. Sie müssen in den Kindergarten, zur Schule oder zu sonstigen Aktivitäten begleitet werden. Hausaufgabenbetreuung, die Wohnung in Ordnung halten, sowie die Unterstützung beim Waschen und Bügeln gehören ebenfalls dazu. Auch die Zubereitung des Frühstücks oder kleinerer Gerichte sind nach Absprache zu erledigen.
Grundsätzlich umfasst die häusliche Hilfe 5 bis 6 Std. pro tag bei ca. 25 bis 35 Wochenstunden. Zudem sollten mindestens eineinhalb zusammenhängende freie Tage in der Woche gewährt werden. Ebenso besteht Anspruch auf bezahlten Urlaub und den Besuch einer Sprachschule.
Neben freier Unterkunft und Verpflegung wird ein Taschengeld bezahlt, dessen Höhe je nach Gastland variiert, aber mind. 50 Euro betragen sollte.
Versicherung
Als Au Pair sollte eine Versicherung für die gesamt Aufenthaltsdauer im Ausland bereits in Deutschland vor der Ausreise abgeschlossen werden.